Topiramat wird beim ungeborenen Kind mit einem erhöhten Risiko für neurologische Entwicklungsstörungen in Verbindung gebracht. Außerdem kann die Topiramat-Einnahme während der Schwangerschaft schwere Geburtsschäden verursachen. Deshalb hat, wie Medscape berichtet, der Sicherheitsausschuss der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) Maßnahmen der Risikominimierung zusammengestellt. Ein Rote-Hand-Brief des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informiert Ärzte jetzt über Details [1].
Indikationen von Topiramat
Der Wirkstoff ist unter anderem zugelassen bei Kindern ab 6 Jahren, bei Jugendlichen und bei Erwachsenen mit Krampfanfällen mit oder ohne sekundär generalisierte Anfälle und bei primär generalisierten tonisch-klonischen Anfällen. Die häufigste Indikation ist jedoch die Prophylaxe von Migräne-Kopfschmerzen bei Erwachsenen. Zahlreiche Topiramat-Generika befinden sich auf dem Markt.
Studienlage zu Risiken von Topiramat in der Schwangerschaft
Das BfArM fasst im Rote-Hand-Brief Studien zu Risiken des Arzneimittels zusammen. So haben 2 bevölkerungsbasierten Beobachtungsstudien (Bjørk MH et al., Dreier JW et al.) Assoziationen zwischen der Topiramat-Exposition in der Schwangerschaft und dem Risiko für Autismus-Spektrum-Störungen, für geistige Behinderung oder für Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörungen (ADHS) ergeben. Die Prävalenz war, verglichen mit Frauen ohne ein Antiepileptikum in der Schwangerschaft, unter Topiramat 2- bis 3-mal höher. Eine weitere Beobachtungsstudie (Hernandez-Diaz S et al.) lieferte jedoch keine keinen Hinweis auf eine erhöhte kumulative Inzidenz dieser Endpunkte bei Kindern bis zum Alter von 8 Jahren.
Bekannt ist außerdem, dass die Topiramat-Exposition während der Schwangerschaft zu einem rund 3-fach erhöhten Risiko für schwere angeborene Fehlbildungen beim Kind führt. Dazu zählen Lippen-Kiefer-Gaumenspalten, Hypospadien und weitere Anomalien (Cohen JM et al.). Daten aus Schwangerschaftsregistern liefern Hinweise auf ein niedriges Geburtsgewicht und eine geringere Geburtsgröße (Hernández-Díaz S et al.).
Programm zur Risikominimierung
Im Rote-Hand-Brief stellen das BfArM und die Zulassungsinhaber verschiedene Maßnahmen zusammen, um das Risiko einer Topiramat-Exposition ungeborener Kinder zu minimieren. Ärzten raten sie, bei Patientinnen im gebärfähigen Alter die Topiramat-Behandlung mindestens 1-mal pro Jahr kritisch zu hinterfragen und alternative Therapien in Erwägung zu ziehen.
Generell ist Topiramat zur Migräne-Prophylaxe bei Schwangeren und bei Frauen im gebärfähigen Alter ohne sichere Empfängnisverhütung kontraindiziert. Bei Epilepsie nennt das BfArM schwangere Frauen, für die es keine geeignete Alternativtherapie gibt, als Ausnahme.
Vor Beginn der Topiramat-Verordnung sollten Ärzte bei Patientinnen einen Schwangerschaftstest durchführen. Während der Behandlung und mindestens 4 Wochen nach Ende der Therapie sollte mindestens eine hochwirksame Verhütungsmethode (z. B. ein Intrauterinsystem) zum Einsatz kommen. In einigen Fällen, etwa bei oralen Kontrazeptiva, raten die Autoren zu 2 sich ergänzende Verhütungsmethoden – beispielsweise einer zusätzlichen Barrieremethode.
Wird eine Epilepsie-Patientin dennoch unter Topiramat schwanger, empfehlen die Autoren des Rote-Hand-Briefs, sie umgehend an einen Facharzt zu überweisen, um die Therapie neu zu bewerten. Wichtig sind ine detaillierte Beratung und eine vorgeburtliche Überwachung. Handelt es sich um eine Migräne-Patientin mit Schwangerschaft unter Topiramat, ist das Arzneimittel nach ärztlichem Rat umgehend abzusetzen und ein Facharzt aufzusuchen.
Behandeln Ärzte Mädchen mit Epilepsie, haben sie sicherzustellen, dass deren Eltern oder Betreuer einen Gynäkologen aufsuchen, sobald die 1. Regelblutung auftritt, um über eine hochwirksame Empfängnisverhütung informiert zu werden.
Zu allen Aspekten stellt das BfArM offizielle Schulungsmaterialien bereit.
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Author: Brian Bowman
Last Updated: 1703664361
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