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Rückverfolgung einer Google-Bewertung unter falschem Namen?


Wenn jemand unter falschem Namen eine Rezension bei Google veröffentlicht hat, möchten die betroffenen Unternehmen die Bewertung gern zurückverfolgen. Diesen Wunsch kann ich wir nachvollziehen.

Unmöglich ist das auch nicht. Allerdings gibt es Hürden und es sollte angedacht werden, ob das Zurückverfolgen wirklich der effektivste Weg ist, das Problem zu lösen.

Meine Kanzlei ist auf das Reputationsrecht spezialisiert und hilft Mandanten bundesweit dabei, sich rechtlich gegen eine unzulässige Google-Bewertung zu wehren. Ich biete Ihnen Folgendes an:

  1. Holen Sie sich eine kostenfreie Ersteinschätzung bei mir ein.
  2. Schicken Sie mir per Mail die Rezension als Link oder Screenshot.
  3. Geben Sie mir Informationen, wieso Sie die Bewertung löschen möchten.
  4. Ich melde mich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung zurück.

Fachanwalt für IT-Recht hilft bundesweit

bei schlechten Google-Bewertungen

Wieso darf unter falschem Namen eine Bewertung geschrieben werden?

Sie fragen sich vielleicht, ob es überhaupt zulässig ist, auf Google eine Bewertung unter falschem Namen zu veröffentlichen. Denn im Grunde ist es ja unfair, dass man anonym bewertet werden darf.

Eine Rezension darf die bewertende Person aber tatsächlich unter falschem Namen bei Google und sonstwo schreiben und veröffentlichen. Dass dies womöglich dazu führt, dass betroffene Unternehmen den Eintrag zurückverfolgen möchten, ist eine andere Angelegenheit.

Das liegt daran, dass es keinerlei Gesetz gibt, was vorsieht, dass Einträge in Online-Portalen unbedingt mit echten Daten verfasst werden müssen. Es herrscht kein Zwang zur Verwendung von Klarnamen oder echten Daten.

Insofern gibt es aus rechtlicher Perspektive keine Beschränkung des Schreibens unter falschem Namen (außer es wird der Name einer anderen Person verwendet und dadurch kommt es zu rechtlichen Problemen – das ist aber die absolute Ausnahme!).

Auch Google sieht es nicht als Pflicht an, dass man mit echtem Namen eine Bewertung schreibt. Rezensionen unter falschem Namen sind bei Google daher erlaubt. Ein solcher Eintrag ist also nicht gleich unzulässig, nur weil ein Pseudonym verwendet wurde.

FAQ Google-Bewertungen löschen – Die 40 wichtigsten Fragen und Antworten

Google-Rezension zurückverfolgen? Ist das möglich?

Grundsätzlich kann man einen Eintrag im Internet in gewisser Hinsicht zurückverfolgen. Beispielsweise liegt bei Google nach Abgabe einer Rezension ja eine IP-Adresse vor. Diese IP-Adresse kann Aufschluss darüber geben, wer die Bewertung verfasst hat.

Aber so einfach ist es nicht. Google kann zwar die IP-Adresse mitteilen, diese sagt aber noch nicht, wer die Bewertung verfasst hat. Denn mit der IP-Adresse ist nur der Anschlussinhaber identifizierbar, nicht der Verfasser der Rezension.

Anschlussinhaber und Verfasser der Rezension müssen nicht personenidentisch sein! Hier stößt das Zurückverfolgen bereits an erste Grenzen.

Auch ist zu beachten, dass Google die IP-Adresse nicht einfach so herausgibt, nur weil ein Unternehmen sich ungerecht bewertet fühlt. Hierfür bedarf es einer richterlichen Anordnung.

Sprachprofiler können teilweise Täter anhand ihrer Schreibmuster und weiterer Merkmale identifizieren. Diese Art von Zurückverfolgen einer Google-Bewertung ist jedoch nur in Extremfällen zu empfehlen.

Die Daten, welche die bewertende Person bei Google hinterlassen hat, sind oft nicht die Echtdaten. Wer unter falschem Namen eine Rezension schreibt, meldet sich vermutlich bei Google in der Accounterstellung auch nicht mit dem Klarnamen an.

Und Google gibt diese Daten nicht einfach auf Anfrage heraus. Das Zurückverfolgen ist daher nicht nur schwierig, sondern teilweise praktisch unmöglich.

Meine Empfehlung, sich gegen eine Bewertung effektiv zu wehren!

Ich empfehle betroffenen Unternehmen, sich nicht so sehr mit dem Zurückverfolgen einer Rezension zu beschäftigen, sondern damit, den Eintrag möglichst schnell und effektiv löschen zu lassen.

Juristisch gibt es hierfür zahlreiche Ansatzpunkte. Einige davon sind die Folgenden:

  1. Die Bewertung wurde nicht von einem echten Kunden geschrieben.
  2. In dem Eintrag sind unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten – jede noch so kleine und unbedeutende Lüge ist rechtlich unzulässig!
  3. Es werden personenbezogene Daten in der Rezension genannt (z. B. Klarnamen von Kollegen).
  4. Sie werden in der Bewertung beleidigt, bedroht, verleumdet oder es wird über Sie üble Nachrede betrieben.

Weitere Fallkonstellationen sind denkbar. Zurückverfolgen einer Bewertung verschwendet oft wertvolle Zeit. Dass sich jemand mit falschem Namen an einer Rezension versucht, ist ärgerlich.

Nutzen Sie Ihre Zeit lieber dafür, einen erfahrenen Rechtsanwalt mit dem Löschen des Eintrags zu beauftragen.

Ich kann Ihnen gern schnell und effektiv weiterhelfen.

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Author: Michelle Owen

Last Updated: 1703738042

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Name: Michelle Owen

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